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Änderung der BAFA Elektroprämie/Umweltprämie ab 2023


Die Ampelkoalition hat sich auf neue Subventionsregelungen der BAFA Elektroprämie geeinigt. Ab 2023 wird die Förderung erheblich sinken und für Plugin-Hybrid Fahrzeuge, also teileelektrische Fahrzeuge, entfällt die Prämie komplett. Die Steuervorteile bei der Dienstwagennutzung für rein elektrische Fahrzeuge und Hybrid Fahrzeuge sollen hingegen bleiben.

In der Regierung gab es unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft der Umwelt- /Innovationsprämie. Die FDP wollte diese komplett abschaffen, während die Grünen auf die Regelungen im Koalitionsvertrag setzen. In der Regelung sollte die Förderung zwar sinken, aber bis 2025 bestehen bleiben. Der Kompromiss der Ampelkoalition sieht nun eine Deckelung des Fördertopfs auf 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden für 2024 vor. Die Gelder stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) . Sollten die Gelder aufgebraucht sein, so endet die Förderung definitiv. Da die Förderung von Hybrid Fahrzeugen ab 2023 eingestellt werden, sollten die Fördergelder für 2023 noch ausreichen. 2024 könnte es dagegen eng werden.


Folgende Änderungen wurden beschlossen:



Elektroautos sowie Plugin-Hybride bis zu einem Netto-Listenpreis * von 40.000 €


BAFA-Prämie+ Herstelleranteil= gesamte Kaufprämie
Ab 2023: Elektroauto4.500 €3.000 €*7.500 €
Vor 2023: Elektroauto6.000 €3.000 €9.000 €
Ab 2023: Plugin-Hybrid Keine Förderung0 €0 €
Vor 2023: Plugin-Hybrid4.500 €2.250 €6.750 €


Elektroautos sowie Plugin-Hybride mit einem Netto-Listenpreis * von 40.000 € bis 65.000 €


BAFA-Prämie+ Herstelleranteil= gesamte Kaufprämie
Ab 2023: Elektroauto3.000 €3.000 €*6.000 €
Vor 2023: Elektroauto5.000 €2.500 €7.500 €
Ab 2023: Plugin-Hybrid Keine Förderung0 €0 €
Vor 2023: Plugin-Hybrid3.750 €1.875 €5.625 €

*Herstelleranteil: Die Hersteller werden auch weiterhin einen Teil übernehmen, die Höhe steht aber noch nicht fest.
* in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge führt das BAFA alle aktuell geförderten Fahrzeuge inkl. des für das Fahrzeug festgelegten Netto-Listenpreises. Dieser Preis bezieht sich auf die Grundausstattung eines Fahrzeuges und muss nicht dem tatsächlichen Endpreis des Autos entsprechen.

Ab 2024 sollen nur noch rein elektrische Fahrzeuge unter 45.000 € mit 3.000 € gefördert werden.

Die Elektroauto Förderung besteht aus dem im Jahre 2016 eingeführten Umweltbonus, der aus einer staatlichen Förderung und dem Herstelleranteil besteht, sowie der Innovationsprämie. Diese wurde 2020 eingeführt und verdoppelt den stattlichen Anteil.
VG-Wort